Finanzamt: Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung

Holen Sie sich IHR Geld vom Finanzminister......
Schenken Sie der Finanzministerin kein Geld, diese schenkt Ihnen a auch nichts.
Was Sie zurück bekommen, haben Sie entweder davor bereits zu viel bezahlt, oder es steht Ihnen durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu!
Sie können uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen den Steuerausgleich zu machen!
Grundsätzlich können Sie alle privaten Weiterversicherungen im Personenbereich auch steuerlich abschreiben. Dass sind in der Regel
Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen (Pensionsversicherungen wenn diese nicht bereits staatlich gefördert sind!
Hierfür bekommen Sie von uns eine Bestätigung, mit dem Betrag den Sie abschreiben können. Zusätlich können Sie auf www.myuniqa.at anmelden
und ihre Finanzamtbestätigung anfordern.
und die Onlineformulare nutzen, Vorausberechnung, schnellere Bearbeitung beim Finanzamt und viel weiter Vorteile nutzen!
Nach der Erstanmeldung bekommen Sie Ihre Zugangsdaten per Post!
Bitte bedenken Sie auch, dass ein Steuerausgleich erst möglich ist, wenn
dem Finanzamt alle Gehaltsdaten vom Arbeitgeber übermittelt wurden.
Dies geschieht in der Regel bis Ende Februar und wird bis Ende März vom Finanzamt verarbeitet!
Den Steuerausgleich kann man bis zu 5 Jahre zurück machen, Unterlagen und Rechnungen sind nicht vorzulegen, jedoch 7 Jahre aufzubewahren.
Wichtige Punkte:
Alleinverdienerabsetzbetrag
mindestens ein Kind, Bezieher von Familienbeihilfe, und in Partnerschaft wo der Partner nicht mehr als € 6000,- verdient.
Alleinerzieherabsetzbetrag
Alleinstehende welche mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezogen haben.
Mehrkinderzuschlag
ab dem dritten Kind, Familienbeihilfe für min. 2 Kinder.
Unterhaltsabsetzbetrag
Väter die Alimente für Kinder bezahlen.
Die jeweilig gültigen Höchstverdienstgrenzen sind zu beachten!
Kinderfreibetrag
für jedes Kind für das min. 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde, € 220,- jährlich, wenn beide Partner Lohnsteuerpflichtig sind, € 132,- pro Elternteil.
Sonderausgaben
-Freiwillige Personenversicherungen (Unfall-, Kranken-, Renten, Lebensversicherungen)
-Freiwillige Höherversicherung in der Sozialversicherung
-Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
-Baukostenzuschusse bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen
-Wohnraumsanierung
-Darlehensrückzahlung für diese Zwecke
-Kirchenbeiträge bis € 200,-
-Spenden an Rettung, Feuerwehr, karitativ Organisationen
Werbungskosten
Aufwendungen die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben:
-Pendlerpauschale, ab 2 km zum Arbeitsplatz
-Gewerkschaftsbeiträge, Betriebsratsumlage
-Berufliche Fahrt- und Reisekosten
-Kosten für typische Berufsbekleidung und Reinigung
-Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
-Fachliteratur, berufsbedingte Fort- und Ausbildung
-Schäden die bei der Berufsausübung entstehen (z.B.: Autounfall)
Außergewöhnliche Belastungen
nicht alltägliche Ausgaben.
Krankheitskosten, Kur, Pflegeheim, Zahnarzt, Heilmittel, Begräbniskosten.
Höchstbeträge und Selbstbehalte werden im Onlineprogramm automatisch berücksichtigt.
Steuergutschriften für Kleinverdiener
(Negativsteuer)
für nicht Lohsteuerpflichtige Kleineinkommen bis zu € 110,-,
bis € 251,- wenn min. 1 Monat Anspruch auf Pendlerpauschale besteht.
