KFZ Steuer, ab 01.10.2020 inkl. CO2 Steuer.
(gültig für PKW und Motorrad bis 3,5t)
Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt. Die Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer – oft wird diese auch gerne als “Motorsteuer” oder umgangssprachlich als “Kfz-Steuer” bezeichnet – wurde von den Behörden auf die Versicherungsunternehmen übertragen.
Fahrzeuge mit hohem CO2 Ausstoss werden im Gegenzug teurer.